Zu Hause
Häusliche Krankenpflege
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Sie die Kosten der häuslichen Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte (z. B. Pflegedienst). Diese Leistung dient dazu, eine sonst notwendige Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen oder das ärztliche Behandlungsziel zu sichern. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung über deren Notwendigkeit. Ihre Zuzahlung ist auf 10 % der Kosten für maximal 28 Tage begrenzt. Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine Zuzahlung von 10 € für jede Verordnung eingeführt.
Ihr Vorteil:
Wir bieten unseren Versicherten Mehrleistungen bei der häuslichen Krankenpflege an. Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich.
Haushaltshilfe
Sie sind als haushaltsführende Person ernsthaft erkrankt, werden im Krankenhaus behandelt oder nehmen an einer stationären Reha-Maßnahme teil? Sofern kein anderer den Haushalt weiterführen kann und darin ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das auf Hilfe angewiesen ist, übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung. Sie zahlen 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € je Kalendertag, an dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Ihr Vorteil:
Wir bieten unseren Versicherten Mehrleistungen bei der Haushaltshilfe an. Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich.
Ansprechpartner: Pflegeversicherung und Hilfsmittel
Christoph Peter
Pflegeversicherung, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege
Telefon: 02732 767-158
Svenja Klassen
Pflegeversicherung, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege
Telefon: 02732 767-125
Anja Schneider
Pflegeversicherung, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege
Telefon: 02732 767-148
Patricia Biebighäuser
Pflegeversicherung, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege
Telefon: 02732 767-156