Meldetatbestände
Meldetatbestand | Bestände | Meldefrist |
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Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung Weiterbeschäftigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung mangels Masse Beginn einer geringfügigen Beschäftigung |
10 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Wechsel der Krankenkasse bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis | 11 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Wechsel der Beitragsgruppe bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis | 12 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Anmeldung wegen sonstiger Gründe/ Änderungen im Beschäftigungsverhältnis | 13 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Ende des Arbeitsverhältnisses während einer gemeldeten Unterbrechung Ende einer geringfügigen Beschäftigung |
30 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis | 31 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel | 32 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Abmeldung wegen sonstiger Gründe | 33 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung nach einer Unterbrechung von mehr als einem Monat | 34 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Abmeldung wegen Arbeitskampf von mehr als einem Monat | 35 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) | 36 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Gleichzeitige An- und Abmeldung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Beginn und Ende einer geringfügigen Beschäftigung |
40 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Abmeldung wegen Tod | 49 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Jahresmeldung | 50 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15.04. des Folgejahres |
Unterbrechungsmeldung wegen Entgeltersatzleistungen | 51 | Zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung |
Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit | 52 | Zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung |
Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht von mehr als einem Kalendermonat | 53 | Zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung |
Meldung eines einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (Sondermeldung) | 54 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen (Störfall) | 55 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Meldung des Unterschiedsbetrages während des Bezuges einer Entgeltersatzleistung im Rahmen der Altersteilzeitarbeit | 56 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Änderung des Namens | 60 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Änderung der Anschrift | 61 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Entgeltmeldung eines freigestellten Arbeitnehmers während des Insolvenzverfahrens | 70 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15.04. des Folgejahres |
Freistellung von der Beschäftigung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung mangels Masse Weiterbeschäftigung trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung mangels Masse |
71 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |
Rechtmäßige Beendigung der Beschäftigung während des Insolvenzverfahrens | 72 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen |