Fahrkosten
Ihre GKV zahlt Fahr- und Transportkosten bei stationären Leistungen, z. B. Krankenhausbehandlung und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus. Der Eigenanteil beträgt 10 % - mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Bei Fahrkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden bei zwingenden medizinischen Gründen übernommen, z. B. Dialyse, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie.
Dies gilt auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" sowie für Versicherte in den Pflegegraden 3 bis 5 (bei Pflegegrad 3 zusätzlich wegen dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität).
Kunden, die diese Voraussetzungen in Pflegegrad oder Schwerbehinderung erfüllen, brauchen ihre Verordnung für Fahrten zur ambulanten Behandlung nicht mehr zur Genehmigung bei uns einreichen.
Ansonsten können Fahrkosten nur nach vorheriger Genehmigung übernommen werden.
Ansprechpartner: Leistungen
Anja Becker
Teamleiterin, Integrierte Versorgung, Stellvertreterin des Vorstandes
Telefon: 02732 767-140
Gerhard Bürgers
Leistungen, besondere Leistungen, DMP-Programme (Chronikerprogramme)
Telefon: 02732 767-154